Die Mutter-Kind-Pass Beratung kann zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden und wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bei diesem Gespräch können unter anderem Informationen zu Geburt, Wochenbett und Stillen eingeholt werden, Fragen zum Verlauf der Schwangerschaft beantwortet oder auch Kursangebote erfragt werden.

 

Bei Wahlhebammen – wie ich eine bin – werden die Kosten dafür in Rechnung gestellt und diese dann bitte an die zuständige Krankenkasse eingereicht.

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