Hausbesuche zur Wochenbettbetreuung

In den ersten 8 Wochen nach der Geburt komme ich im Rahmen von ambulanter Geburt oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu euch nach Hause.

 

Damit ihr diese besondere Zeit gut begleitet und gesund genießen könnt unterstütze ich euch bei allen Fragen rund um die erste Familienzeit.

 

Im Wochenbett komme ich in den ersten Tagen nach der Geburt täglich, um Brust und Stillen, sowie Bauch und Blutung der Wöchnerin zu beobachten.

 

Beim Kind wird auf Gewicht, Neugeborenen-Gelbsucht, Stillverhalten und Ausscheidung geachtet. Das Neugeborenen Stoffwechsel-Screening und die Verabreichung der VitaminK-Prophylaxe  wird im Rahmen des Hausbesuchs bei Bedarf durchgeführt.

 

Bei ambulanter Geburt (Entlassung innerhalb von 24 Stunden nach Geburt) können in der Schwangerschaft 2 Sprechstunden in der Hebammenordination ab der 22. SSW und bis zu 11 Hausbesuche im Wochenbett (innerhalb der ersten 8 Wochen) mit der Krankenkasse rückverrechnet werden.

 

Nach jeder Entlassung aus dem Krankenhaus können bis zu 10 Hausbesuche (je nach Entlassungstag) oder Sprechstunden in der Hebammenordination im Wochenbett (innerhalb der ersten 8 Wochen) mit der Krankenkasse teilweise rückerstattet werden.

 

Seit 1.1.2023 besteht die Möglichkeit eine Hebammensprechstunde ab der 32. SSW in der Ordination in Anspruch zu nehmen und eine teilweise Rückerstattung bei der Krankenkasse zu erhalten.

 

Nähere Informationen zu aktuellen Hebammenleistungen von der Krankenkasse unter:

https://www.hebammen.at/eltern/kosten/

 

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